Antworten

| Keine Kommentare

Sehr geehrte Frau Rupp,
mit Ihrem Posteingang vom 24.10.2006 haben Sie u.a. die
Immatrikulationsbescheinigung der Venice International University
eingereicht. Leider besitzt die VIU nicht den Status einer staatlich
anerkannten Hochschuleinrichtung und ist somit bislang nicht
förderungsfähig, Einzelfälle können jedoch geprüft werden.

und

Das Problem hätte vermutlich vermieden werden können, wenn Sie Ihr Bafög hätten weiterlaufen lassen, statt Auslands-Bafög zu beantragen. Das Studium an der VIU ist dem an der LMU gleichgestellt. Ein Semester an der VIU zählt wie ein an der LMU absolviertes und gilt damit nicht als ein Auslandssemester im eigentliche Sinne (auch wenn die VIU in Italien liegt). Entscheidend ist die gleichwertige Anerkennung des Studienaufenthalts (und ggf. der Leistungsnachweise) durch die LMU München.

In ihrem Status ist die VIU eine eigenständige private Studieneinrichtung, die u.a. mit mehreren ausländischen Universitäten – von denen eine die LMU München ist – kooperiert. Charakteristisch für ihren nichtöffentlichen Status ist, dass Finanzierung und Aufsicht des Studienbetriebs durch die Kooperationspartner erfolgen sowie die Beschränkung des Teilnehmerkreises und der Anerkennung der Leistungsnachweise auf die Mitgliedsuniversitäten.

Informationen 4tw.

Good Fight, good night….

Autor: Kitty

Büchermachender Bücherwurm mit feministischen Tendenzen und einer dunklen Vergangenheit im Bildungswesen. Kommuniziert viel, gerne und macht das irgendwie auch beruflich.

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Website nutzt Google Analytics. Möchtest du nicht weiter getrackt werden, Klicke hier.